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<<  ^  Teil 1, Kapitel 4
Der Umgang mit EMF-Problemen [9]
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Betroffene haben wie allen anderen Bürger das Recht, ihre Auffassungen und Meinungen zu äußern. Und gerade, wenn es um die Gesundheit geht, ist es die Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen. Allerdings ergibt sich hier zuweilen ein Spannungsfeld, wenn z.B. Gesundheitsstörungen (über deren Vorliegen zumeist kein Zweifel besteht) ausschließlich einer bestimmten Anlage zugeschrieben werden ("Die Strommasten machen mich krank"). Dieser Wirkungszusammenhang muss zusätzlich einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen werden, da der Einzelne sich bei der Frage, was seine Beschwerden verursacht, irren kann. Die Gemeindepolitik hat deshalb die Aufgabe abzuwägen und Wege zu finden, wie die zugrundeliegende Frage "Geht von der Anlage ein gesundheitliches Risiko aus?" offen, fair und sachgerecht diskutiert werden kann.

Unentschiedene haben oft auch ein geringes Interesse an der jeweiligen Thematik, ihr Engagement ist eher gering. Die Gemeindepolitik sollte diese Gruppe jedoch nicht außer Acht lassen, sondern Wege finden, auch diese Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.

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