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Betroffene haben wie allen anderen
Bürger das Recht, ihre Auffassungen und Meinungen zu äußern.
Und gerade, wenn es um die Gesundheit geht, ist es die Pflicht des Staates,
seine Bürger zu schützen. Allerdings ergibt sich hier zuweilen ein
Spannungsfeld, wenn z.B. Gesundheitsstörungen (über deren Vorliegen
zumeist kein Zweifel besteht) ausschließlich einer bestimmten Anlage
zugeschrieben werden ("Die Strommasten machen mich krank"). Dieser
Wirkungszusammenhang muss zusätzlich einer wissenschaftlichen Prüfung
unterzogen werden, da der Einzelne sich bei der Frage, was seine Beschwerden
verursacht, irren kann. Die Gemeindepolitik hat deshalb die Aufgabe
abzuwägen und Wege zu finden, wie die zugrundeliegende Frage "Geht von der
Anlage ein gesundheitliches Risiko aus?" offen, fair und sachgerecht diskutiert
werden kann.
Unentschiedene haben oft auch ein
geringes Interesse an der jeweiligen Thematik, ihr Engagement ist eher gering.
Die Gemeindepolitik sollte diese Gruppe jedoch nicht außer Acht lassen,
sondern Wege finden, auch diese Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.
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