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<<  ^  Teil 1, Kapitel 5
Informationen und Dialogmöglichkeiten in der Kommune [9]
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Anhörung

 

Zu einer Anhörung werden verschiedene Parteien geladen, die Auskunft geben können. Dazu zählen: Die Betreiber bzw. Vorhabenplaner der betreffenden EMF-Anlage sowie die Vertreter von Behörden als Bewerter (z.B. die zuständige Immissionsschutzbehörde). Zusätzlich können 5-8 Bürger eingeladen werden, die nach dem "Zufallsprinzip" ausgewählt werden, um ein repräsentatives Meinungsbild zu erhalten.

Information
aus ver-
schiedenen
Perspektiven

Zwei Varianten sind denkbar. Die erste Variante besteht aus einer Sitzung im Umweltausschuss der Gemeinde. Hier hören die Vertreter der Gemeinde die eingeladenen Gäste an, um sich kundig zu machen. Der Bürgermeister bzw. ein Vertreter moderiert die Veranstaltung. Die eingeladenen Parteien informieren und nehmen zu den Fragen aus der Kommune Stellung.

Die zweite Variante bezieht die eingeladenen Bürger der Gemeinde mit ein: Die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgervertreter stellen ihre Fragen und die eingeladenen Gäste geben dazu ihre Antworten.

Varianten
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