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Zu einer Anhörung werden verschiedene
Parteien geladen, die Auskunft geben können. Dazu zählen: Die
Betreiber bzw. Vorhabenplaner der betreffenden EMF-Anlage sowie die Vertreter
von Behörden als Bewerter (z.B. die zuständige
Immissionsschutzbehörde). Zusätzlich können 5-8 Bürger
eingeladen werden, die nach dem "Zufallsprinzip" ausgewählt werden, um ein
repräsentatives Meinungsbild zu erhalten. |
Information aus
ver- schiedenen Perspektiven |
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Zwei Varianten sind denkbar. Die erste Variante
besteht aus einer Sitzung im Umweltausschuss der Gemeinde. Hier hören die
Vertreter der Gemeinde die eingeladenen Gäste an, um sich kundig zu
machen. Der Bürgermeister bzw. ein Vertreter moderiert die Veranstaltung.
Die eingeladenen Parteien informieren und nehmen zu den Fragen aus der Kommune
Stellung.
Die zweite Variante bezieht die eingeladenen
Bürger der Gemeinde mit ein: Die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten
Bürgervertreter stellen ihre Fragen und die eingeladenen Gäste geben
dazu ihre Antworten. |
Varianten |