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Für die Wirkung hochfrequenter
elektromagnetischer Felder auf den menschlichen Körper ist die
maßgebliche Größe die spezifische Absorptionsrate (SAR;
gemessen in Watt pro Kilogramm: W/kg). Hier empfehlen die SSK bzw. die ICNIRP
für die Bevölkerung einen Ganzkörper-SAR-Wert von 0,08 W/kg und
einen Teilkörper-SAR-Wert von 2 W/kg (gemittelt über je 10 g).
Über diese
Basisgrenzwerte besteht weitgehende
Einigkeit unter den internationalen und nationalen Fachgremien. Diese
Grenzwerte basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen über
die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder. Negative
gesundheitliche Auswirkungen können bei Einhaltung dieser Basisgrenzwerte
nach Einschätzung der Strahlenschutzkommission ausgeschlossen werden.
In der Praxis lassen sich allerdings die
für die Basisgrenzwerte relevanten Größen
Stromdichte und spezifische
Absorptionsrate (SAR) nicht (oder nur mit großem Aufwand) feststellen.
Deshalb werden zur Expositionsbeurteilung sogenannte "abgeleitete Grenzwerte" benutzt.
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