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<<  ^  Teil 2, Kapitel 2
Basiswissen: Die Bewertung der Wirkungen von EMF auf die Gesundheit [16]
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Vorsorgeempfehlungen

 

Nach dem gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisstand reichen aus Sicht der Strahlenschutzkommission die in der 26. BImSchV festgelegten Basisgrenzwerte und die daraus abgeleiteten Grenzwerte aus, um Personen auch bei ganztägiger Exposition vor gesundheitsschädigenden Wirkungen zu schützen.

Feldstärke-
verringerung
unterhalb
der
Grenzwerte

Trotzdem lässt sich natürlich darüber streiten, ob bestehende Grenzwerte sicher genug sind. Es lässt sich immer fragen: Wie sicher ist sicher genug? Aus Gründen der Vorsicht können deshalb die technischen Möglichkeiten genutzt werden, um zu einer weiteren Feldstärkeverringerung unterhalb der Grenzwerte zu kommen. In ihrer Empfehlung zum "Schutz der Bevölkerung bei Exposition durch elektromagnetische Felder (bis 300 GHz)" führt die Strahlenschutzkommission dazu aus:

Vorsicht

Da Immissionen unterhalb der Grenzwerte nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung den Menschen nicht gefährden, sind aus strahlenhygienischer Sicht keine zusätzlichen Feldstärkeverminderungen an Anlagen und Geräten erforderlich.

Jedoch sollte berücksichtigt werden, dass nicht selten auch technische Möglichkeiten zur weiteren Feldstärkeverringerung unterhalb der angegebenen Grenzwerte bestehen. Dem Gedanken einer zusätzlichen Feldstärkeverminderung liegt u.a. die Berücksichtigung von Befürchtungen zugrunde, durch spätere Forschungsergebnisse könnten bei kleinen Feldstärken beobachtete biologische Wirkungen, die bisher als gesundheitlich unbedenklich erachtet werden, größere Bedeutung erlangen.

Bewertung
bei der SSK
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