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Da Immissionen unterhalb der
Grenzwerte nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung den Menschen nicht
gefährden, sind aus strahlenhygienischer Sicht keine zusätzlichen
Feldstärkeverminderungen an Anlagen und Geräten erforderlich.
Jedoch sollte berücksichtigt
werden, dass nicht selten auch technische Möglichkeiten zur weiteren
Feldstärkeverringerung unterhalb der angegebenen Grenzwerte bestehen. Dem
Gedanken einer zusätzlichen Feldstärkeverminderung liegt u.a. die
Berücksichtigung von Befürchtungen zugrunde, durch spätere
Forschungsergebnisse könnten bei kleinen Feldstärken beobachtete
biologische Wirkungen, die bisher als gesundheitlich unbedenklich erachtet
werden, größere Bedeutung erlangen. |