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Die Ableitung von Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung muss auf einer wissenschaftlich basierten Risikobewertung
beruhen. Dazu sind drei Schritte nötig: (1) Grundlagenforschung zu den
Wirkungen von EMF, (2) die Bewertung der Ergebnisse der Forschung darauf hin,
ob gesundheitsschädigende Wirkungen vorhanden sind und (3) die Ableitung
der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
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Bei der Bewertung gesundheitsschädlicher Wirkungen
können Fachleute Fehler machen: Entweder sie sehen ein Risiko, wo keines
ist (Fehlalarm) oder sie unterschätzen das Risiko (fehlender
Alarm).
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Obwohl EMF unbestreitbar Auswirkungen auf Lebewesen
haben, fehlen für viele Risikovermutungen die Beweise. Aber es gibt auch
keine absolute Sicherheit: Ein Risiko lässt sich nie völlig
ausschließen.
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Der Fall "Elektrosmog" unterscheidet sich allerdings von
eindeutig erkannten und unstrittigen Risiken wie z.B. den Gesundheitsgefahren
durch das Rauchen, durch Asbest und durch giftige Chemikalien.
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Der Gesetzgeber hält in Bezug auf den
Gesundheitsschutz der Bevölkerung die nachweisbaren Gefahren für
maßgeblich.
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Außerdem empfiehlt der Rat der EU dem Gesetzgeber
eine Abwägung3. Die Maßnahmen zur Begrenzung der
Einwirkung elektromagnetischer Felder sollten gegenüber den
gesundheitlichen Vorteilen abgewogen werden, die die Geräte und Anlagen
haben, die diese Felder erzeugen.