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Im Bereich nichtionisierender
Strahlung hat der Gesetzgeber, in
Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, die Aufgabe, die Bevölkerung vor nachweislichen
gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu schützen. Hierbei werden auch
nachgeordnete Behörden eingebunden, z. B. das Bundesamt für
Strahlenschutz mit seinen wissenschaftlichen Einrichtungen. |
Aufgaben
des Gesetzgebers |
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Der Gesetzgeber entscheidet über
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf der Grundlage der Bewertung der
EMF-Forschung durch nationale und internationale Forschergremien wie die
deutsche Strahlenschutzkommission und die ICNIRP. Das Ergebnis ist die 26.
Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung
über elektromagnetische Felder 26. BImSchV), in der Grenzwerte
für die EMF im hoch- und niederfrequenten Bereich festgelegt sind.
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Grundlagen des Gesetzgebers |