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<<  ^  Teil 2, Kapitel 2
Basiswissen: Die Bewertung der Wirkungen von EMF auf die Gesundheit [8]
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Von der Risikobewertung zum Gesundheitsschutz

 

Im Bereich nichtionisierender Strahlung hat der Gesetzgeber, in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die Aufgabe, die Bevölkerung vor nachweislichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu schützen. Hierbei werden auch nachgeordnete Behörden eingebunden, z. B. das Bundesamt für Strahlenschutz mit seinen wissenschaftlichen Einrichtungen.

Aufgaben des
Gesetzgebers

Der Gesetzgeber entscheidet über Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf der Grundlage der Bewertung der EMF-Forschung durch nationale und internationale Forschergremien wie die deutsche Strahlenschutzkommission und die ICNIRP. Das Ergebnis ist die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV), in der Grenzwerte für die EMF im hoch- und niederfrequenten Bereich festgelegt sind.

Grundlagen
des
Gesetzgebers
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