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Der Gesetzgeber geht bei seinen Entscheidungen
über Grenzwerte von drei Prinzipien aus:
- Zum einen ist es notwendig, dass alle wissenschaftlichen
Hypothesen über mögliche Wirkungen von EMF genau geprüft werden.
Erst auf der Basis des gesicherten wissenschaftlichen Wissens kann eine
Risikobewertung vorgenommen werden.
- Zum anderen sollte, wenn es um Gesundheit geht, die
Öffentlichkeit beteiligt werden.
- Weiterhin sollte auch der gesundheitsbezogene Nutzen der
Technik, von der EMF ausgeht, mit in die Bewertung einbezogen werden. Dazu ist
der Gesetzgeber durch den Rat der EU aufgefordert.
Wesentlich für das Umsetzen von
Maßnahmen ist für den Gesetzgeber der Schutz vor
nachweislichen gesundheitlichen Auswirkungen. Nachweislich
bedeutet hier: gesicherte Erkenntnis. Damit wird eine Unterscheidung zwischen
Vermutung und Verdacht einerseits und wissenschaftlich gesicherter Erkenntnis
andererseits getroffen. |
Prinzipien |