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Anders als bei niederfrequenten Feldern besteht
die biologische Wirkung hochfrequenter Felder vor allem in ihrem thermischen
Effekt, also der Zuführung von Wärme. Starke hochfrequente EMF
können Erwärmungen des Körpers bis hin zu Verbrennungen
verursachen. Solche schädigenden thermischen Effekte sind bei Einhaltung
der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte ausgeschlossen. Durch diese
Grenzwerte wird die Erwärmung von Körpergewebe durch EMF auf ein
Maß beschränkt, das durch die Wärmeregulation des Körpers
ausgeglichen werden kann. Dies gilt auch für den Fall, dass man über
einen langen Zeitraum einem hochfrequenten elektromagnetischen Feld ausgesetzt
ist. |
Thermische Effekte hoch- frequenter EMF |
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Ob darüber hinaus bei niedrigeren
Leistungsflussdichten "nicht-thermische" Effekte auftreten, die einen Einfluss
auf die Gesundheit haben, konnte die Wissenschaft bislang nicht eindeutig
klären. "Nicht-thermisch" heißt, dass die benutzten Energiemengen
unter denen liegen, die zu einer messbaren Erwärmung des Gewebes
führen. Untersucht wurden beispielsweise die Beeinflussungen des
Hochfrequente Felder und der
Sinneswahrnehmung, Wirkungen auf blutbildende Organe und Veränderungen von
Reflexen bei Tieren. |
Nichtther- mische Effekte:
Wirkungs- mechanismus wissen- schaftlich noch
nicht geklärt |
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Dabei gilt den Wirkungen
gepulster oder
amplitudenmodulierter Felder, wie sie
für die Mobilfunknetze benutzt werden, derzeit ein besonderes Interesse.
Eine große Zahl an Versuchen hat sowohl positive als auch negative
Ergebnisse erbracht. Bislang sind die Wirkmechanismen solcher nicht-thermischen
Effekte wissenschaftlich noch nicht geklärt. Ihre Bedeutung für die
Gesundheit konnte nicht nachgewiesen werden. Die
ICNIRP stellt zu den
nicht-thermische Effekten
zusammenfassend fest: |
Wirkungen gepulster Felder |
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Generell gilt, dass die
Literatur über nichtthermische Auswirkungen von elektromagnetischen
AM-Feldern so komplex ist, die aufgezeigten Wirkungen so wenig gesichert sind
und die Relevanz für die Gesundheit des Menschen so unsicher ist, dass es
unmöglich ist, diese Gesamtheit an Daten als Grundlage für die
Festsetzung von Grenzwerten für die Exposition des Menschen heranzuziehen.
(ICNIRP 1998, S. 14; dt. in: Strahlenschutzkommission 1999, S. 75)
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Zusammen- fassende Einschätzung der
ICNIRP |