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Mit Konflikten um Standorte von Sendeanlagen
ist insbesondere dann zu rechnen, wenn solche Anlagen in geschlossenen
Wohngebieten gebaut werden sollen, und wenn sie als Sendetürme und
nicht nur als Antennenanlagen auf dem Dach eines Gebäudes
vorgesehen sind. Ähnliches kann passieren, wenn eine Stromtrasse in der
unmittelbaren Nähe von Ortschaften gebaut werden soll. In der Gemeinde
kann es zu Beunruhigungen und Protesten kommen. Auch können sich
Bürgerinitiativen gegen solche Planungen gründen.
Bürgermeister und Gemeinderäte stehen
oft vor einer schwierigen Aufgabe. Sie müssen sowohl bestehende Gesetze
beachten als auch die Interessen und Befürchtungen der Bevölkerung
ernst nehmen.
Im folgenden sollen die Gesetzeslage und der
Gang der Genehmigung dargestellt werden. Dabei werden Hoch- und
Niederfrequenzanlagen getrennt behandelt. |