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<<  ^  Teil 2, Kapitel 4
Gesetzliche Grundlagen für Anlagen mit hoch- bzw. niederfrequenten EMF [13]
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Niederfrequenzanlagen

 

Unter Niederfrequenzanlagen werden Anlagen verstanden, die niederfrequente elektromagnetische Felder aussenden, d.h. Felder mit einer Frequenz von bis zu 10 kHz, wie sie durch die Stromversorgung bzw. -nutzung entstehen. Praktisch bedeutsam – neben den vielen elektrischen Haushaltsgeräten, um die es hier aber nicht geht – sind vor allem die 50 Hz Felder von Hochspannungsleitungen und von Elektro-Umspannanlagen sowie die 16° Hz Felder der elektrischen Fern- und Oberleitungen der Bahn.

 

Gesetzliche Grundlagen

Was sind
Nieder-
frequenz-
anlagen

Rechtliche Grundlage für die immissionsschutzrechtliche Prüfung zu den Auswirkungen elektromagnetischer Felder von Stromversorgungsleitungen, Umspannanlagen, und Bahnstromleitungen sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 26. BImSchV. Genehmigungspflichtig sind Elektro-Umspannanlagen mit einer Oberspannung >= 210 Kilovolt, lediglich anzeigepflichtig sind ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitungen mit einer Spannung >= 1 Kilovolt.

Genehmi-
gungs-und
Anzeige-
pflichtige
Anlagen
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