|
Unter Niederfrequenzanlagen werden Anlagen
verstanden, die niederfrequente elektromagnetische Felder aussenden, d.h.
Felder mit einer Frequenz von bis zu 10 kHz, wie sie durch die Stromversorgung
bzw. -nutzung entstehen. Praktisch bedeutsam neben den vielen
elektrischen Haushaltsgeräten, um die es hier aber nicht geht sind
vor allem die 50 Hz Felder von Hochspannungsleitungen und von
Elektro-Umspannanlagen sowie die 16°
Hz Felder der elektrischen Fern- und Oberleitungen der Bahn.
Gesetzliche Grundlagen |
Was sind
Nieder- frequenz- anlagen |
|
Rechtliche Grundlage für die
immissionsschutzrechtliche Prüfung zu den Auswirkungen elektromagnetischer
Felder von Stromversorgungsleitungen, Umspannanlagen, und Bahnstromleitungen
sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 26. BImSchV.
Genehmigungspflichtig sind Elektro-Umspannanlagen mit einer Oberspannung >=
210 Kilovolt, lediglich anzeigepflichtig sind ortsfeste Anlagen zur Umspannung
und Fortleitungen mit einer Spannung >= 1 Kilovolt. |
Genehmi- gungs-und Anzeige- pflichtige
Anlagen |