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<<  ^  Teil 2, Kapitel 4
Gesetzliche Grundlagen für Anlagen mit hoch- bzw. niederfrequenten EMF [14]
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Neben der immissionsschutzrechtlichen Seite sind für die Genehmigung von Stromversorgungsleitungen, Umspannanlagen, und Bahnstromleitungen noch eine Reihe anderer Gesetze und Verordnungen zu beachten. Hierbei muss zwischen Stromversorgungsleitungen und Umspannanlagen einerseits sowie Bahnstromleitungen andererseits unterschieden werden.

(a) Stromversorgungsleitungen und Umspannanlagen der öffentlichen Stromversorgung

 

Die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von Stromversorgungsleitungen und Umspannanlagen liefert das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). In der ursprünglichen Fassung des EnWG lag die energieaufsichtliche Freigabe einer Anlage beim Bundesminister für Wirtschaft bzw. den zuständigen obersten Landesbehörden. Nach Entfall dieser Regelung im Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (gültig seit 29.4.1998), ist jetzt eine naturschutzrechtliche Genehmigung durch die Umweltministerien der Bundesländer bzw. deren nachgeordnete untere Landesbehörden erforderlich.

Gesetzliche
Grundlage
und
zuständige
Behörde
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