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Neben der immissionsschutzrechtlichen Seite
sind für die Genehmigung von Stromversorgungsleitungen, Umspannanlagen,
und Bahnstromleitungen noch eine Reihe anderer Gesetze und Verordnungen zu
beachten. Hierbei muss zwischen Stromversorgungsleitungen und Umspannanlagen
einerseits sowie Bahnstromleitungen andererseits unterschieden werden.
(a) Stromversorgungsleitungen und
Umspannanlagen der öffentlichen Stromversorgung |