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<<  ^  Teil 2, Kapitel 4
Gesetzliche Grundlagen für Anlagen mit hoch- bzw. niederfrequenten EMF [19]
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(b) Bahnstromleitungen

 

Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung des Baus oder der Änderung von Bahnstromleitungen ist das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG). Die Genehmigung erfolgt im Rahmen einer Planfeststellung (§18 AEG). Dabei ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, das im wesentlichen dem im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vorgeschriebenen Ablauf entspricht. Nach §73 VwVfG ist dabei auch ein Anhörungsverfahren durchzuführen, bei dem auch die von dem Vorhaben betroffene Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, Einwände zu erheben.

Gesetzliche
Grundlagen

Für die Genehmigung oder Änderung von Bahnstromleitungen ist schon seit 1990, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Insofern ergibt sich für Bahnstromleitungen durch die oben genannte Richtlinie keine neue Rechtslage. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen der Planfeststellung durchgeführt.

UVP vorge-
schrieben

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahren – und der Klärung etwaiger Einsprüche – erteilt das Eisenbahn-Bundesamt durch einen Planfeststellungsbeschluss die Genehmigung für die jeweilige Bahnstromleitung.

Genehmigung
durch
Planfeststel-
lungsbeschluß
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