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Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung
des Baus oder der Änderung von Bahnstromleitungen ist das Allgemeine
Eisenbahngesetz (AEG). Die Genehmigung erfolgt im Rahmen einer
Planfeststellung (§18 AEG). Dabei
ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, das im wesentlichen dem
im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vorgeschriebenen Ablauf entspricht. Nach
§73 VwVfG ist dabei auch ein Anhörungsverfahren durchzuführen,
bei dem auch die von dem Vorhaben betroffene Öffentlichkeit die
Möglichkeit hat, Einwände zu erheben. |
Gesetzliche Grundlagen |
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Für die Genehmigung oder Änderung von
Bahnstromleitungen ist schon seit 1990, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), eine
Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Insofern ergibt sich
für Bahnstromleitungen durch die oben genannte Richtlinie keine neue
Rechtslage. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen der
Planfeststellung durchgeführt. |
UVP
vorge- schrieben |