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<<  ^  Teil 2, Kapitel 4
Gesetzliche Grundlagen für Anlagen mit hoch- bzw. niederfrequenten EMF [2]
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Hochfrequenzanlagen

 

Unter Hochfrequenzanlagen werden Anlagen verstanden, die hochfrequente EMF aussenden. Das ist der Frequenzbereich zwischen 1,4 MHz (z.B. Mittelwelle Rundfunk) bis zu 35 GHz (z.B. Verkehrsradar). Für den Mobilfunk, um den es hier geht, liegen die Frequenzen in den Bereichen 890-960 MHz (D-Netze) und 1710-1880 MHz (E-Netz).

Was sind
Hochfrequenz-
anlagen

Bei der Standortsuche für Sendeanlagen sind aus Sicht der Kommunen zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Die Sendeanlage soll auf einer Liegenschaft der Gemeinde entstehen. Hier kann die Gemeinde eigenständig entscheiden, ob sie diese will oder nicht.
  • Die Sendeanlage soll auf privaten Grund bzw. Gebäuden entstehen, wobei sie entweder baurechtlich genehmigungspflichtig ist oder nicht. In diesem Fall hat die Kommune – rechtlich gesehen – bei ihrer Entscheidung weit weniger Spielräume. Ihre Möglichkeit, eine solche Planung zu verhindern, ist durch die vorhandene Rechtslage beschränkt.
Die Standort-
suche für
Sendeanlagen
aus Sicht der
Kommunen
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