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Unter Hochfrequenzanlagen werden Anlagen
verstanden, die hochfrequente EMF aussenden. Das ist der Frequenzbereich
zwischen 1,4 MHz (z.B. Mittelwelle Rundfunk) bis zu 35 GHz (z.B.
Verkehrsradar). Für den Mobilfunk, um den es hier geht, liegen die
Frequenzen in den Bereichen 890-960 MHz (D-Netze) und 1710-1880 MHz
(E-Netz). |
Was sind
Hochfrequenz- anlagen |
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Bei der Standortsuche für Sendeanlagen
sind aus Sicht der Kommunen zwei Fälle zu unterscheiden:
- Die Sendeanlage soll auf einer Liegenschaft der Gemeinde
entstehen. Hier kann die Gemeinde eigenständig entscheiden, ob sie diese
will oder nicht.
- Die Sendeanlage soll auf privaten Grund bzw.
Gebäuden entstehen, wobei sie entweder baurechtlich genehmigungspflichtig
ist oder nicht. In diesem Fall hat die Kommune rechtlich gesehen
bei ihrer Entscheidung weit weniger Spielräume. Ihre Möglichkeit,
eine solche Planung zu verhindern, ist durch die vorhandene Rechtslage
beschränkt.
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Die
Standort- suche für Sendeanlagen aus Sicht der
Kommunen |