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<<  ^  Teil 2, Kapitel 4
Gesetzliche Grundlagen für Anlagen mit hoch- bzw. niederfrequenten EMF [22]
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  Hilfe
Freileitung Breite des jeweils an den ruhenden äußeren Leiter angrenzenden Streifens:  
  380 kV 20 m
  220 kV 15 m
  110 kV 10 m
  unter 110 kV 5 m
Erdkabel Bereich im Radius um das Kabel: 1 m
Bahnoberleitungen Breite der jeweils zu beiden Seiten an das elektrifizierte Gleis angrenzenden Streifen, von Gleismitte: 10 m
Umspannanlagen/ Unterwerke Breite des jeweils an die Anlage angrenzenden Streifens: 5 m
Ortsnetzstationen/ Netzstationen Breite des jeweils an die Einhausung angrenzenden Streifens: 1 m

Tabelle 2: Zu prüfende Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen

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