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<<  ^  Teil 2, Kapitel 4
Gesetzliche Grundlagen für Anlagen mit hoch- bzw. niederfrequenten EMF [6]
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Das Prüfverfahren nach Telekommunikations- und Immissionsrecht

 

Der Betreiber der Anlage hat der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) alle Unterlagen der geplanten Sendeanlage zu übergeben. Diese berechnet dann Sicherheitsabstände, unter Zugrundelegung der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte. Auf dieser Basis stellt die Reg TP eine Standortbescheinigung aus.

Ablauf des
Prüfver-
fahrens

Bei der Festlegung der Sicherheitsabstände geht die Regulierungsbehörde von folgenden Annahmen aus:

  • Die Anlage wird dauerhaft mit maximaler Sendeleistung betrieben.
  • Menschen halten sich nicht nur vorübergehend im Einwirkungsbereich der Sendeanlage auf. Damit sind Wohngebäude, Krankenhäuser, Schulen, Schulhöfe, Kindergärten, Kinderhorte und Spielplätze, aber auch Kleingärten, Sportstätten und Kirchen mitberücksichtigt.
Festlegung
der
Sicherheits-
abstände
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