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Der Betreiber der Anlage hat der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) alle
Unterlagen der geplanten Sendeanlage zu übergeben. Diese berechnet dann
Sicherheitsabstände, unter Zugrundelegung der in der 26. BImSchV
festgelegten Grenzwerte. Auf dieser Basis stellt die Reg TP eine
Standortbescheinigung aus. |
Ablauf
des Prüfver- fahrens |
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Bei der Festlegung der Sicherheitsabstände
geht die Regulierungsbehörde von folgenden Annahmen aus:
- Die Anlage wird dauerhaft mit maximaler Sendeleistung
betrieben.
- Menschen halten sich nicht nur vorübergehend im
Einwirkungsbereich der Sendeanlage auf. Damit sind Wohngebäude,
Krankenhäuser, Schulen, Schulhöfe, Kindergärten, Kinderhorte und
Spielplätze, aber auch Kleingärten, Sportstätten und Kirchen
mitberücksichtigt.
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Festlegung der Sicherheits- abstände |