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<<  ^  Teil 2, Kapitel 4
Gesetzliche Grundlagen für Anlagen mit hoch- bzw. niederfrequenten EMF [9]
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Fall 2: Unbeplanter Innenbereich

Soll ein Antennenträger in einem Gebiet errichtet werden, für das kein Bebauungsplan besteht und das sich nicht nach § 34 Abs. 2 BauGB in einem in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Gebiet einordnen lässt, bemisst sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB. Das Vorhaben muss sich als nach Maß und Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die bebaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Ferner müssen die Erschließung gesichert sein und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§ 34 Abs. 1 BauGB).

Die Anbringung von Antennenanlagen auf Dächern und an Gebäuden dürfte generell nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig sein. Dies gilt nach der bisherigen Rechtsprechung aber auch für freistehende Sendeanlagen, die sich wegen ihrer schlanken Bauweise regelmäßig i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB in die nähere Umgebung einfügen.

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