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Projekt Aufgaben Gutachten Ergebnisse
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Risikobewertung
des Mobilfunks. Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus
einem wissenschaftlichen Dialog*
Peter
M. Wiedemann1 und Holger Schütz
Hintergrund
Im Frühsommer 2001 übernahm die Programmgruppe
Mensch, Umwelt, Technik (MUT) des Forschungszentrums
Jülich einen Auftrag des Mobilfunkunternehmens
T-Mobile: Die Organisation eines Dialogprozesses. Zuvor
hatte T-Mobile vier Gutachten vergeben, die den wissenschaftlichen
Kenntnisstand über mögliche Gesundheitsrisiken
des Mobilfunks bewerten sollten. Diese Gutachten wurden
vom Ecolog Institut (Hannover), von Prof. Glaser (Humboldt
Universität Berlin), vom Öko-Institut (Darmstadt/Freiburg)
sowie von Prof. Silny (RWTH Aachen) verfasst.2
(Siehe dazu auch EMF Monitor 2001). Die Aufträge
zu den Gutachten wurden zwischen Oktober 1999 und April
2000 erteilt. Ende 2000 lag das letzte Gutachten vor.
Aufgabe
der Gutachter war, die wissenschaftliche Literatur im
Hinblick auf Untersuchungsergebnisse, die für die
Bewertung möglicher Gesundheitsgefährdungen
durch Mobilfunkfelder von Bedeutung sind, zu sichten
und daraus die ca. 100 wichtigsten Arbeiten auszuwählen.
Dabei sollten besonders Untersuchungen zu gesundheitsrelevanten
Effekten auf Mensch und Tier sowie zu Effekten auf zellulärer
Ebene berücksichtigt werden. Abschließend
sollte eine Einschätzung der gesundheitlichen Risiken
von Mobilfunkfeldern auf den Menschen gegeben werden.
Ergebnisse
der Gutachten
Alle vier Gutachten kommen zu der Einschätzung,
dass es einen Nachweis für gesundheitliche Risiken
durch hochfrequente elektromagnetische Felder unterhalb
der derzeit geltenden Grenzwerte nicht gibt. Sie kommen
aber zu unterschiedlichen Einschätzungen in bezug
auf Hinweise, die es für mögliche Gesundheitsrisiken
gibt.
Die
stärksten Hinweise auf Gesundheitsrisiken werden
in dem Gutachten des Ecolog-Instituts gesehen, wobei
vor allem auf Forschungsergebnisse zur Krebsentwicklung,
zu Schwächungen des Immunsystems sowie zu Einflüssen
auf das zentrale Nervensystem und auf kognitive Funktionen
verwiesen wird. Entsprechend dieser Risikoeinschätzung
fordert das Ecolog-Institut einen Vorsorgegrenzwert
von 0.01 W/m2 für Mobilfunkbasisstationen. Für
das Öko-Institut ergeben sich aus den Untersuchungen
zu verschiedenen Endpunkten ebenfalls Hinweise auf Wirkung
hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen,
es hält es aber nicht für gerechtfertigt,
Vorsorgewerte festzulegen. Allerdings ist es nach Ansicht
des Öko-Instituts trotzdem angebracht, bei Expositionen
mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern Vorsicht
walten zu lassen. Prof. Glaser kommt zu der Einschätzung,
dass es einige wenige Befunde gibt, die für Effekte
hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen
sprechen. Diese müssen zwar noch in unabhängigen
Studien reproduziert werden, sind aber trotzdem ernstzunehmen,
da sie auf bislang unbekannte biophysikalische Wirkmechanismen
hindeuten. Eine gesundheitliche Relevanz dieser Effekte
sieht er allerdings nicht. Er sieht deshalb auch keinen
Anlass für eine Veränderung der geltenden
Grenzwerte. Prof. Silny kommt zu der Einschätzung,
dass es keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise
auf Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder
des Mobilfunks unterhalb der Grenzwerte gibt. Er sieht
deshalb auf der Basis des derzeitigen Erkenntnisstandes
keinen Anlass, die geltenden Grenzwerte zu ändern.
Der
Dialogprozess
Der Dialogprozess begann - alle Vorbereitungen eingerechnet
- im März 2001 und endete im September 2002. Ziel
des Dialogs war es, transparent zu machen, welche Konsense
und welche Dissense zwischen den vier Gutachten bestehen
und worin diese begründet sind. Die Gutachter sollten
die wissenschaftlichen Belege, die sie für ihre
Risikobewertung als wesentlich erachten, aufzeigen.
In fairer Auseinandersetzung sollte geprüft werden,
ob die Argumente der jeweiligen Risikobewertungen nachvollziehbar
und wissenschaftlich belastbar sind. Ziel war es somit
auch, transparent zu machen, wie die unterschiedlichen
Schlussfolgerungen der Gutachter zustande kommen.
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Abbildung 1: Vorgehen im wissenschaftlichen Dialog |
Abbildung
1 zeigt, dass im Dialog drei Eingrenzungen vorgenommen
wurden. Erstens hatten die Gutachter aus der gesamten
Literatur die wichtigsten hundert Arbeiten auszuwählen.
Die zweite Eingrenzung erfolgte zu Beginn des wissenschaftlichen
Dialogs: Die vier Gutachter bestimmten die Themenfelder,
die sie in den Workshops diskutieren wollten, aus der
Gesamtmenge der in den Gutachten behandelten Themen. Dabei
konzentrierte sich die Diskussion in den Workshops auf
bestimmte Schlüsselarbeiten.
Für die Diskussion der gesundheitsrelevanten Wirkungen
hochfrequenter elektro-magnetischer Felder wurden die
folgenden Themenfelder ausgewählt:
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Chromosomen-Mutation
und -Aberration, DNA-Brüche und Zellproliferation
sowie Kalzium-Signalsystem und Stress-Hormone; |
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Tierexperimentelle
und epidemiologische Untersuchungen zur Krebsentstehung; |
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Gehirnfunktion/EEG,
Schlafverhalten und kognitive Fähigkeiten. |
Ausgehend
von den Ergebnissen der wesentlichen wissenschaftlichen
Studien zu den jeweiligen Themenfeldern diskutierten
die Gutachter zusammen mit den beratenden Experten ihre
Risikobewertungen. Für jedes Themenfeld ließen
sich dabei einige zentrale Argumente identifizieren,
die für (Pro-Argumente) bzw. gegen (Kont-ra-Argumente)
ein Gesundheitsrisiko durch Mobilfunkfelder sprechen.
Mit diesen Pro- und Kontra-Argumenten lässt sich
das wissenschaftliche Gesamtbild zusammenfassen, um
zu einer Risikocharakterisierung zu kommen.
Ergebnisse
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Schon
bei der Auswahl der einhundert wichtigsten Arbeiten
durch die Gutachter zeigten sich erhebliche Unterschiede.
In den betrachteten Themenfeldern variier-te die
Übereinstimmung für die vier Gutachten
zwischen 0% und 50%. |
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Die
Beteiligten konnten sich auf Schlüsselarbeiten
in den ausgewählten Themenfelder einigen. |
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Bei der Risikocharakterisierung konnte eine Einigung
auf die relevanten Pro- und Kontra-Argumente erreicht
werden. |
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Bestehen blieben die Unterschiede bei der Risikobewertung,
die sich schon in den Gutachten gezeigt hatten. |
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Wesentliche
Ursachen für die Differenzen zwischen den Gutachtern
sind: (1) die angelegten Maßstäbe für
das Einbeziehen oder Verwerfen wissenschaftlicher
Befunde; (2) die Maßstäbe, nach denen
das wissenschaftliche Gesamtbild zusammengefasst
wird; und (3) das Ausmaß und die Qualität
der Evidenz, die für einen wissenschaftlich
begründeten Risikoverdacht für erforderlich
gehalten werden. |
Schlussfolgerungen
Aus unserer Sicht sprechen die Erfahrungen mit dem Dialogprozess
dafür, die Risikoabschätzung im Bereich des
Mobilfunks wie folgt zu strukturieren (siehe Abbildung
2).
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Abbildung 2: Ablauf der Risikobewertung |
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Es
ist Sorge zu tragen, dass bei einer Risikoabschätzung
das Spektrum unterschiedlicher wissenschaftlicher
Positionen vertreten ist (Stufe 1). Zur besseren
Transparenz des in der Gruppe vorhandenen Expertenwissens
sollten Expertenprofile erstellt und öffentlich
zugänglich gemacht werden. Das heißt,
jeder Experte sollte angeben, über welche wissenschaftlichen
Kernkompetenzen er oder sie verfügt. |
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Zu
Beginn einer Risikoabschätzung sind Untersuchungsziele
und Untersuchungs-rahmen zu bestimmen (Stufe 2).
Geklärt werden müssen auch die zentralen
Begriffe, mit denen die Befundlage charakterisiert
werden soll. Für die Verwendung von Begriffen
wie Nachweis, Verdacht, Hinweis, Adversität
etc. muss Einigkeit über operationale Definitionen
erzielt werden. |
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Es
muss eine einheitliche Konzeption für die Auswahl
und Bewertung der wissenschaftlichen Literatur sowie
für die Erstellung des wissenschaftlichen Gesamtbildes
entwickelt werden (Stufe 3). |
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Für
die Risikobewertung von Mobilfunkfeldern müssen
Forschungsergebnisse aus zahlreichen, sehr unterschiedlichen
Themenfeldern begutachtet werden. Deshalb kann selbst
eine Gutachtergruppe, die alle für die Risikoabschätzung
wesentlichen Themenfelder umfasst, von der Hinzuziehung
beratender Experten profitieren, die über Detailkenntnisse
und eigene praktische Erfahrungen in den jeweiligen
Forschungsgebieten verfügen (Stufe 4). |
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Bei
der Bewertung der wissenschaftlichen Studien (Stufe
5) geht es um die Fra-ge, ob die jeweilige Untersuchung
einen Beleg für eine Verursachung gesund-heitsrelevanter
Wirkungen auf den Menschen durch hochfrequente elektromagnetische
Felder des Mobilfunks darstellt oder nicht. Für
diese Bewertung sind die folgenden Kriterien bedeutsam:
Gute Laborpraxis, Absicherung gegen Zufallsbefunde,
Begründung des Kausalzusammenhangs (d.h. können
andere Variablen als Erklärung für den
gefundenen Zusammenhang mit hinreichender Sicherheit
ausgeschlossen werden?), Sensitivität und Spezifität
der benutzten Untersuchungsmethoden, Adversität
der gefundenen Effekte). |
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Für
die Erstellung des wissenschaftlichen Gesamtbildes
(Stufe 6) ist wesentlich, dass alle Studien in den
verschiedenen Themenfeldern und nicht nur einzelne
Studien berücksichtigt werden. Der kritische
Punkt ist dabei die Bewertung der Konsistenz der
Befundlage bei der Erstellung des wissenschaftlichen
Gesamtbildes. |
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Mit
der Risikocharakterisierung (Stufe 7) soll eine
möglichst vollständige, informative und
für die Entscheidungsfindung nutzbare Gesamteinschätzung
für ein Risiko gegeben werden, die auf den
vorhergehenden Schritt der Risikoabschätzung
aufbaut und diese zusammenfasst. |
Erst
im sich anschließenden Schritt der Risikobewertung,
der nicht mehr allein Sache der Wissenschaft ist, weil
hierbei politische Wertungen einfließen, sind
Entscheidungen über die Leitprinzipien der Bewertung
- etwa über die Anwendung des Vorsorgeprinzips
- zu treffen. Und erst dann kann über die Auswahl
von angemessenen Optionen für das Risikomanagement
der Zielerreichung entschieden werden.
Der
ausführliche Endbericht ist hier
verfügbar.
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Erschienen in http://www.ecolog-institut.de/emf-moni.htm
1 Forschungszentrum Jülich GmbH; Programmgruppe
Mensch, Umwelt, Technik; 52425 Jülich; Email: p.wiedemann@fz-juelich.de
2 Als beratende Experten waren beteiligt: Prof.
Birbaumer (Institut für medizinische Psychologie,
Universität Tübingen), Dr. Buschmann (Fraunhofer
Institut für Toxikologie und Aerosolforschung, Hannover),
Dr. Görlitz (Fraunhofer Institut für Toxikologie
und Aerosolforschung, Hannover), Dr. Lüdemann (Klinik
und Poliklinik für Neurologie, Universitätsklinik
Münster), Dr. Schüz (Institut für Medizinische
Statistik und Dokumentation, Universität Mainz) und
Prof. Stalla (Max Planck Institut für Psychiatrie,
München). |
Projekt Aufgaben Gutachten Ergebnisse
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